Mein Angebot für Sie :

 

 

Ein Steuerbescheid kann fehlerhaft sein. Auch kann es passieren, dass das Finanzamt einen auf einer Schätzung Ihrer Einnahmen beruhenden Bescheid erläßt, wenn Sie keine Steuererklärung abgeben, obwohl Sie hierzu verpflichtet sind.

 

Stimmen die Grundlagen eines Bescheides nicht und ist die Steuerfestsetung zu hoch ausgefallen, müssen Sie, damit der Bescheid nicht rechtskräftig wird, Einspruch einlegen. Hierbei werde ich für Sie tätig.

 

Ordnet das Finanzamt eine Steuerprüfung oder der Sozialversicherungsträger eine Beitragsprüfung an, brauchen Sie Hilfe, damit ein für Sie nachteiliges Ergebnis nach Möglichkeit vermieden wird. Auch hier stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

 

 

Damit Sie nicht alleine stehen !