Ich und auch meine Mitarbeiter sind nicht unfehlbar - aber ich hafte, wenn wir Fehler machen
Damit im Ernstfall auch genügend Haftungsmasse vorhanden ist, verpflichtet uns Steuerberater unser Berufsrecht, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 250. 000 ,- EURO zu unterhalten - in Ihrem und meinem Interesse unterhalte ich freiwillig eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe der vierfachen Mindestdeckungssumme .
Ich beschränke allerdings in allen Fällen meine Haftung auf einen Höchstbetrag von
1.000.000,- €.